Die Bürgerstiftung Gerricus ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Düsseldorf-Mitte, Steuernummer 133/5905/2560 mit Bescheid vom 6. Mai 2009 als gemeinnützig anerkannt. Zustiftungen und Spenden können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne senden wir Ihnen Spendenquittungen zu. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Beträgen bis 200 Euro keine Spendenquittung benötigen.
Stiften oder Spenden bis 200 Euro
Bei Stiftungen oder Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" das Wort "Stiftung" oder "Spende" zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem
Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der Bürgerstiftung Gerricus ein. Dieser Beleg steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Sie brauchen
ihn nur auszudrucken.
Stiften oder Spenden über 200 Euro
Bei Stiftungen oder Spenden über 200 Euro geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld
"Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger. Sie erhalten dann automatisch am Anfang des Folgejahres per Post eine Zuwendungsbestätigung von uns. Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim
Finanzamt ein.
Mit Ihrem Zustift oder Ihrer Spende helfen Sie uns dabei, die Ziele der Bürgerstiftung Gerricus zu finanzieren. Herzlichen
Dank!