Der Vorstand vertritt die Bürgerstiftung Gerricus gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch zwei gemeinschaftlich handelnde Vorstandsmitglieder.
Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen der Satzung sowie den Regelungen einer etwaigen vom Kuratorium zu erlassenden Geschäftsordnung.