Vortrag „Alles geregelt?!“

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05. September 2019

Eine Vorsorge für das Lebensende ist nötig, damit die rechtlichen Fragen geklärt sind und der Wille des einzelnen beachtet werden kann. Schließlich ist im Falle eines Falles nicht einmal der Ehepartner ohne Weiteres befugt, Entscheidungen für den eigenen Ehemann bzw. die Ehefrau zu treffen. Oft kommen beim Ausfüllen der Formulare Fragen auf wie zum Beispiel: Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Müssen die Unterschriften beglaubigt sein?

Auf Einladung der Bürgerstiftung Gerricus, der katholischen Kirchengemeinde  St. Margareta, der Ökumenischen Hospizgruppe Gerresheim und der evangelischen Stiftung Gerresheim Gemeinsam geben Dr. med. Susanne Hirsmüller, Leiterin des Hospizes am EVK Düsseldorf und Vorstandsmitglied der ökumenischen Hospizgruppe Gerresheim, und Notar Dr. Udo Heinrich einen Überblick über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Auswahl eines Bevollmächtigten. Im Anschluss an die Ausführungen können vertiefende Fragen gestellt werden.

Der Vortrag „Alles geregelt?!“ findet statt am

Mittwoch, 25. September
19.30 Uhr
Stiftssaal St. Margareta
Gerricusstraße 12, 40625 Düsseldorf-Gerresheim

Der Eintritt ist frei. Um Spenden an die Bürgerstiftung Gerricus wird gebeten.

An diesem Abend ist die neueste Auflage des Vorsorgeordners „Alles geregelt?!“ erhältlich.