Stiften

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Zustiftung

Mit einer Zustiftung wird Ihre Zuwendung dem Stiftungsvermögen zugeführt. Je höher das Stiftungsvermögen, umso höher der Kapitalertrag. Die Erträge des Stiftungsvermögens dienen dazu, aktuelle Projekte der Stiftung zu einem wesentlichen Teil zu finanzieren sowie für dauerhafte Aufgaben (z.B. die Jugendarbeit) und unvorhergesehene Ausgaben (z.B. Reparaturen am Stiftsgebäude oder der Basilika) aufzukommen. Zudem macht ein hohes Stiftungskapital die Bürgerstiftung Gerricus unabhängiger von Schwankungen der wirtschaftlichen Lage, die beispielsweise einen Einbruch der Spenden nach sich ziehen können. Wenn Sie uns eine Zustiftung zukommen lassen wollen, so geben Sie dies bitte explizit im Verwendungszweck Ihrer (Online-) Überweisung an.

Stiftungsfonds

Die Bürgerstiftung Gerricus bietet Stiftern die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine Art Unterstiftung, einen so genannten Stiftungsfonds, für spezielle Anliegen zu gründen. Die Anliegen müssen den Satzungszielen der Bürgerstiftung Gerricus entsprechen. Die Fondsstifter können für ihr Anliegen aktiv arbeiten, die Bürgerstiftung Gerricus unterstützt sie bei der Geldanlage und der Verwaltung von Spenden.

2017 wurden zwei Stiftungsfonds gegründet.

Der CHD-Koppenburg-Stiftungsfonds unterstützt schwerpunktmäßig die Caritas- und Sozialarbeit, insbesondere von unverschuldet in Not geratenen Personen, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind; dies geschieht bei Härtefällen durch einmalige Unterstützung.

Der Patrick-Sondenheimer-Stiftungsfonds  möchte

  • Kinder und Jugendliche in Lebens- und Trauerkrisen unterstützen.
  • dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, die durch den Tod von Eltern, Geschwistern, Großeltern und anderen nahen Angehörigen traumatisiert sind, lernen, mit dem Verlust zu leben, und ihnen eine Zukunftsperspektive aufzeigen.
  • individuelle Trauer- und Sterbebegleitung für Kinder und Jugendliche vermitteln und in Notsituationen helfen.
  • Kinder und Jugendliche und deren Eltern im Seelsorgebezirk der katholischen Pfarrgemeinde St. Margareta in Düsseldorf- Gerresheim vorbereiten im Umgang mit Krankheit, schweren Unfällen und dem Tod.

Stifterdarlehen

Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich wie bei jedem anderen Darlehen auch um einen Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Stiftung als Darlehensnehmerin. Der Darlehensgeber stellt der Stiftung einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Besonderheit des Stifterdarlehens ist im Gegensatz zum klassischen Darlehen, dass die Darlehenssumme der Stiftung zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, die sie im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung nutzen kann. Der Vermögenswert gehört nicht zum Grundstockvermögen der Stiftung. In der Regel wird dem Darlehensgeber zur Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung eine Bürgschaft gewährt.

Treuhandstiftung

Die Treuhandstiftung bietet eine gute Alternativen zur eigenen Stiftungsgründung. Unter bestimmten Voraussetzung ist damit eine selbständige Unterstiftung, die treuhänderisch von der Bürgerstiftung Gerricus verwaltet wird, möglich. Das aufwändige behördliche Anerkennungsverfahren einer klassischen, rechtsfähigen Stiftung entfällt für Sie und wird von uns übernommen. Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Bürgerstiftung Gerricus) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden.